Geschäftsmietvertrag
Sie bekommen
Ihre Bankgarantie zurück
Entwicklung in der Kautionsakzeptanz
Heutzutage akzeptieren die Vermieter und Regiebetriebe immer häufiger die Mietgarantie ohne Hinterlegung. Diese Entwicklung in der Annahme der Kaution ermöglicht Ihnen, die Hinterlegung, die Sie in Ihrer Bankfiliale ausführten, zurückzuerlangen.
So funktioniert’s ?
Informieren Sie
Sie informieren Ihren Vermieter/Ihren Regiebetrieb über Ihren Wunsch, den Betrag Ihrer Mietgarantie bei Ihrer Bank zurückzubekommen
Nach Genehmigung
Nach Genehmigung Ihres Vermieters/ Ihres Regiebetriebs unterschreiben Sie eine Mietgarantie ohne Hinterlegung (=Kaution)
Nach Erhalt
Nach Erhalt Ihres Kautionszertifikats übergeben Sie dies Ihrem Vermieter/ Regiebetrieb, der Ihnen die Genehmigung erteilt, Ihre Bankgarantie zurückzubekommen.