Geschäftsmietvertrag

Sie bekommen
Ihre Bankgarantie zurück

Entwicklung in der Kautionsakzeptanz

Heutzutage akzeptieren die Vermieter und Regiebetriebe immer häufiger die Mietgarantie ohne Hinterlegung. Diese Entwicklung in der Annahme der Kaution ermöglicht Ihnen, die Hinterlegung, die Sie in Ihrer Bankfiliale ausführten, zurückzuerlangen.

So funktioniert’s ?

Informieren Sie

Sie informieren Ihren Vermieter/Ihren Regiebetrieb über Ihren Wunsch, den Betrag Ihrer Mietgarantie bei Ihrer Bank zurückzubekommen

Nach Genehmigung

Nach Genehmigung Ihres Vermieters/ Ihres Regiebetriebs unterschreiben Sie eine Mietgarantie ohne Hinterlegung (=Kaution)

Nach Erhalt

Nach Erhalt Ihres Kautionszertifikats übergeben Sie dies Ihrem Vermieter/ Regiebetrieb, der Ihnen die Genehmigung erteilt, Ihre Bankgarantie zurückzubekommen.

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